Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat im Mai 2023 den Beschluss gefasst, die kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Teil des Beschlusses ist die Berücksichtigung einer attraktiven Bundesförderung in Höhe von 90% der Gesamtkosten.
Im September 2025 wurde der Wärmeplan der Gemeinde beschlossen. Damit ist Blankenfelde-Mahlow die erste Kommune im Landkreis Teltow-Fläming, die ihre Wärmeplanung erfolgreich abschließen konnte.
Das vollständige Dokument "Kommunale Wärmeplanung Blankenfelde-Mahlow 2025" ist an dieser Stelle abrufbar:
Für einen schnellen Überblick zum Wärmeplan und Beratungsangeboten:
Karten als Detailansicht sind im Geoportal der Gemeinde abrufbar:
Bitte beachten Sie: Der Beschluss und die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet lösen keine vorzeitige Geltung der 65-Prozent-Regel nach dem Gebäudeenergiegesetz aus. Dazu wäre ein eigenständiger Satzungsbeschluss nach § 26 WPG erforderlich. Ohne einen solchen Satzungsbeschluss bleibt der kommunale Wärmeplan, einschließlich aller Gebietsdarstellungen, rechtlich unverbindlich ohne Außenwirkung.
- Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?
Ein Wärmeplan beschreibt, wie eine Gemeinde ihren Wärmebedarf in den kommenden 20 Jahren so decken kann, dass die Wärme ab 2045 klimaneutral erzeugt wird. Dafür wird analysiert, wie derzeit geheizt wird und welche erneuerbaren Alternativen in Frage kommen. Der Wärmeplan dient als Wegweiser, um eine Strategie für die Wärmewende zu entwickeln. Er hat jedoch selbst keine direkten rechtlichen Auswirkungen.
Die Wärmeplanung soll dabei helfen, die Wärmeerzeugung nach und nach von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl auf erneuerbare Energien umzustellen. Das ist wichtig, weil rund 40 % der Treibhausgasemissionen im Wärmebereich entstehen und durch eine klimafreundliche Versorgung der Gebäude deutlich gesenkt werden können. Gleichzeitig muss die Wärmeversorgung zuverlässig und möglichst kostengünstig bleiben. Dafür brauchen sowohl Energieversorger, Gebäudeeigentümer*innen als auch die Gemeinde eine langfristige Perspektive. Der Wärmeplan unterstützt sie dabei, eine Heizung zu wählen, die langfristig wirtschaftlich und sinnvoll ist.
- Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Wärmewende?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden die zentralen Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft. Beide Gesetze sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichten Kommunen (WPG) und Eigentümer*innen (GEG) zur Umsetzung der Wärmewende.
- Weiterführende Informationen zum GEG
Allgemeines zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Verbraucherzentrale
- Umweltbundesamt - Entscheidungsbaum GEG
Fachliche Beratung in Ihrer Nähe:
Übersicht zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Partner, Projektträger
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie


- Häufig gestellte Fragen zum Kommunalen Wärmeplan (FAQ)
Eine Auflistung häufig gestellter Fragen (FAQ) rund um die kommunale Wärmeplanung.
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