Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat im Mai 2023 den Beschluss gefasst, die kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Teil des Beschlusses ist die Berücksichtigung einer attraktiven Bundesförderung in Höhe von 90% der Gesamtkosten.
Im September 2025 wurde der Wärmeplan der Gemeinde beschlossen. Damit ist Blankenfelde-Mahlow die erste Kommune im Landkreis Teltow-Fläming, die ihre Wärmeplanung erfolgreich abschließen konnte.
Das vollständige Dokument "Kommunale Wärmeplanung Blankenfelde-Mahlow 2025" ist an dieser Stelle abrufbar:
Stellungnahmen zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung sind in folgendem Abwägungspapier zusammengefasst:
Bitte beachten Sie: Der Beschluss und die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet lösen keine vorzeitige Geltung der 65-Prozent-Regel nach dem Gebäudeenergiegesetz aus. Dazu wäre ein eigenständiger Satzungsbeschluss nach § 26 WPG erforderlich. Ohne einen solchen Satzungsbeschluss bleibt der kommunale Wärmeplan, einschließlich aller Gebietsdarstellungen, rechtlich unverbindlich ohne Außenwirkung.
- Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein fachplanerisches Instrument zur (Um-) Gestaltung der Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität. Die Analyse soll Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Verbesserung der Energieeffizienz der Bestandsgebäude aufzeigen. Mit dem Konzept entsteht ein Wegweiser für alle Akteure zur Umstellung auf eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente sowie treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045.
Die letzte Treibhausgasbilanz der Gemeinde (Bilanzjahr 2019) zeigt einen Anteil fossiler Energien zur Wärmeerzeugung von 90,4%. Eine neue Bilanz auf Basis der Daten 2021 wird im Jahr 2024 erscheinen.
- Wie wird der Wärmeplan erstellt?
Das zu beauftragende Büro wird den Wärmeplan für und mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nach gesetzlicher Vorgabe erstellen. Der vorgegebene Prozess zeigt fünf Schritte auf (siehe Grafik). Der Wärmeplan wird demnach eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen und Meilensteinen aufzeigen.
Quelle: Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende 09/2023
Die wesentlichen Ergebnisse der Planung werden in einem Wärmeplan räumlich dargestellt. Darin werden Gebiete ausgewiesen, die sich potentiell für eine Wärmenetz-, Wasserstoffnetz- oder dezentrale Wärmeversorgung eignen. Diese Ausweisungen im Wärmeplan sind rein informell und haben keine rechtliche Außenwirkung oder einklagbaren Rechte oder Pflichten zur Folge. Die Entscheidung über die verbindliche Ausweisung von möglichen Wärmeversorgungsgebieten liegt letztendlich bei der Gemeinde.
Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Das heißt, je früher diese Informationen zur Verfügung stehen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen. Insofern ist die Erstellung eines Wärmeplans eine drängende Aufgabe, um Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger zu vermeiden.
- Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Wärmewende?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bilden die zentralen Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft. Beide Gesetze sind nun verabschiedet und verpflichten Kommunen und Eigentümer*innen zur Umsetzung der Wärmewende. Beide Gesetze sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Quelle: Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende 11/2023
- Weiterführende Informationen zum GEG
Allgemeines zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Verbraucherzentrale
- Umweltbundesamt - Entscheidungsbaum GEG
Fachliche Beratung in Ihrer Nähe:
Übersicht zur aktualisierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Partner, Projektträger
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
- Häufig gestellte Fragen zum Kommunalen Wärmeplan (FAQ)
Eine Auflistung häufig gestellter Fragen (FAQ) zu Erstellung des Wärmeplans und zu den Auswirkungen auf Bürger*innen
Aktuelles zum Thema Wärmeplanung
BÜRGERSERVICE
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Termine online buchen
BÜRGERTELEFON
03379 333-0
ÖFFNUNGSZEITEN
Bürgerservice
Mo, Mi, Fr | 8 - 14 Uhr |
Di, Do | 8 - 19 Uhr |
Verwaltung
Di | 9 - 16 Uhr |
Do | 9 - 19 Uhr |