Erste Änderung des Flächennutzungsplans, wirksam seit 20. März 2018
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verfügt über einen seit dem Jahr 2011 rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Entwicklungen der letzten Jahre veranlassten die Gemeinde jedoch, einzelne Bauflächen neu darzustellen, aus dem Flächennutzungsplan 2011 ausgenommene Flächen zu beplanen und sonstige Flächen- und Kennzeichnungskorrekturen aktualisierend vorzunehmen. Hierzu wurde eine erste Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Erteilung der Genehmigung (hier Genehmigungsfiktion) wurde gemäß § 6 Absatz 5 BauGB im Amtsblatt 4/2018 vom 20. März 2018 bekannt gemacht. Durch die ortsübliche Bekanntmachung wurde die erste Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Flächennutzungsplan - Erste Änderung - entspricht ausgefertigter Planzeichnung (PDF)
Begründung mit Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF)
Zusammenfassende Erklärung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF)
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