Eine Person die ein Tablet bedient.
Aktuelle Informationen aus der Gemeinde
Lernanfänger des Schuljahres 2026/27

Lernanfänger des Schuljahres 2026/27Termine zur Schulanmeldung

Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke sind der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom 30. Januar 2014 zu entnehmen.

Zur Schulanmeldung, zu der Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung (von der jeweiligen Kindertagestätte)
  • Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
  • eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, bzw. wenn Ihr Kind erst nach dem 1. Dezember 2025 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde

Bitte beachten Sie die Hinweise bzw. Anforderungen der jeweiligen Schulen.

Anmeldung online

Die Anmeldung/Terminvergabe erfolgt online über https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

Die digitale Anmeldung ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich einige Informationen zu Ihrem Kind sowie Ihre Kontaktdaten. Am Ende des Anmeldeverfahrens können Sie auf dieser Seite einen Termin für die Vorstellung in der Schule buchen. Der Termin und weitere Informationen werden Ihnen dann schnellstmöglich per Mail bestätigt.

Weitere Hinweise

In der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gibt es zwei deckungsgleiche Schulbezirke. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung an einer in der für den Hauptwohnsitz des Kindes zuständigen Schule zu erfolgen hat.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Absatz 4 Satz 3 BbgSchulG. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden. Die abgewiesenen Lernanfänger erhalten einen Schulplatz an der nächsterreichbaren und freien Grundschule.

Bitte reichen Sie den Antrag für die Betreuung im Hort erst nach der Schulanmeldung ein.

Ergänzende Informationen werden in den Grundschulen, sowie von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow unter der Telefonnummer 03379 333-380 erteilt.

weitere aktuelle Meldungen

Wir sind für Sie da!

BÜRGERSERVICE

Termin online buchen

BÜRGERTELEFON

03379 333-0

ÖFFNUNGSZEITEN 

Bürgerservice

Mo, Mi, Fr

8 - 14 Uhr

Di, Do

8 - 19 Uhr

Verwaltung

Di

9 - 16 Uhr

Do

9 - 19 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kontakt

Presse, Internetseite, Gemeindejournal, Social Media, Publikationen:

Tel.: 03379 333-320
E-Mail-Kontakt

Portale

Alles da.