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Kitas und Horte

Kitas und HorteSchließzeiten für das Jahr 2026

Die Schließzeiten für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde stehen fest. Aufgrund von Brückentagen sind alle Einrichtungen am 2. Januar und 15. Mai, sowie vom 24. Dezember 2026 bis 1. Januar 2027 geschlossen.

Die Sommerschließzeiten lauten im nächsten Jahr wie folgt: Die Kitas Kleine Strolche, An der Gutsbahn und Kinderplanet, sowie die Horte Schatzinsel und Waldgeister bleiben vom 13. bis zum 31. Juli 2026 geschlossen. Die Kitas Tabaluga, Pusteblume, Blausternchen und Spektakulum, sowie die Horte Wirbelwind und Löwenherz schließen vom 3. bis zum 21. August 2026. 

Übersicht der Schließzeiten für das Jahr 2026

Kita Spektakulum02.01. und 15.05.03. bis 21.08.24.12. bis 01.01.27
Kita Tabaluga02.01. und 15.05.
03. bis 21.08.
24.12. bis 01.01.27
Kita Pusteblume02.01. und 15.05.
03. bis 21.08.
24.12. bis 01.01.27
Kita Blausternchen02.01. und 15.05.
03. bis 21.08.
24.12. bis 01.01.27
Hort Wirbelwind02.01. und 15.05.
03. bis 21.08.
24.12. bis 01.01.27
Hort Löwenherz02.01. und 15.05.
03. bis 21.08.
24.12. bis 01.01.27
Kita Kleine Strolche02.01. und 15.05.
13. bis 31.07.24.12. bis 01.01.27
Kita an der Gutsbahn02.01. und 15.05.
13. bis 31.07.
24.12. bis 01.01.27
Kita Kinderplanet02.01. und 15.05.
13. bis 31.07.
24.12. bis 01.01.27
Hort Waldgeister02.01. und 15.05.
13. bis 31.07.
24.12. bis 01.01.27
Hort Schatzinsel02.01. und 15.05.
13. bis 31.07.
24.12. bis 01.01.27

Informationen zur Ausweichbetreuung

Eine Ausweichbetreuung kann während der Sommerschließzeiten nur gewährleistet werden, wenn bis zum 31. März 2026 ein formloser schriftlicher Antrag vorliegt. Dieser kann bei den Betreuungseinrichtungen abgegeben oder per Mail an kindertagesstaetten@blankenfelde-mahlow.de gesendet werden.

Hierbei ist Punkt 4 des Kitavertrages zu beachten: "Während der Schließzeit der kommunalen Einrichtung wird eine Ausweichbetreuung angeboten, wenn bis zum 31. März des laufenden Jahres eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Notwendigkeit der Betreuung vorgelegt wird."

Bei Selbstständigkeit ist eine schriftliche Selbstauskunft nötig.

An den Brückentagen, sowie während der Schließzeiten im Dezember erfolgt keine Ausweichbetreuung, da alle Kindertagesstätten geschlossen bleiben.

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