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Aktuelle Informationen aus der Gemeinde
Schallschutz

SchallschutzAntragsfrist läuft aus

Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen im Schallschutzprogramm des BER läuft am 4. November 2025 aus. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anträge werden von der Flughafengesellschaft (FBB) nicht mehr bearbeitet.

Bevor Schallschutzmaßnahmen eingebaut werden können, muss zunächst ein Antrag auf Schallschutz bei der Flughafengesellschaft gestellt werden. Dies ist im Schallschutzprogramm BER bis 5 Jahre nach Inbetriebnahme des BER möglich, also noch bis zum 4. November 2025.

Informationsblatt der FBB:Schallschutz am BER

Weitere Informationen von der Antragstellung bis zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Schallschutzprogramms des BER erhalten Sie auf den Seiten der Flughafengesellschaft: Umsetzung Schallschutz

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