Frühzeitige BeteiligungGemeinbedarfsfläche in Glasow - M49
Die amtliche Bekanntmachung mit näheren Informationen zum Inhalt des Bebauungsplans finden Sie im Amtsblatt Ausgabe 04/2024.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt über die Veröffentlichung der Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde und zusätzlich durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt zusätzlich in der Zeit vom 11. März bis zum 10. April 2024 im Gemeindeplanungsamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgenden Dienstzeiten aus.
- Montag: 8 – 14 Uhr
- Dienstag: 9 – 16 Uhr
- Mittwoch: 8 – 14 Uhr
- Donnerstag: 9 – 19 Uhr
- Freitag: 8 – 12 Uhr
Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können Stellungnahmen zum Vorentwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
– Herr Schütze –
Zülowstraße 12
15827 Blankenfelde-Mahlow
per Fax unter 03379 333-200 oder per E-Mail an J.Schuetze@blankenfelde-mahlow.de
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)