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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungÖko-Hotel Mahlow Dorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans M 50 "Öko-Hotel Mahlow Dorf" im Ortsteil Mahlow beschlossen. In der Sitzung am 20. Oktober 2022 wurde beschlossen die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Ziel und Zweck der Planung

Die im Bestand vorhandenen Stallanlagen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Errichtung einer Hotelanlage mit ergänzenden gastronomischen Einrichtungen sowie Freizeit- und Erholungsanlagen zu ermöglichen. Die Nutzungen sollen in ein Gartenland mit Nutzpflanzen eingebettet werden und einen ökologischen und landwirtschaftlichen Bezug haben.

Auslage des Entwurfs

Der Entwurf des Bebauungsplans ist an dieser Stelle einsehbar und liegt zusätzlich in der Zeit vom 14. November bis 15. Dezember 2022 im Gemeindeplanungsamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus:

  • montags: 8 – 14 Uhr
  • dienstags: 9 – 16 Uhr
  • mittwochs: 8 – 14 Uhr
  • donnerstags: 9 – 19 Uhr
  • freitags: 8 – 12 Uhr

Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Bekanntmachung im Amtsblatt 11-2022

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

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