Finanzamt informiert über GrundsteuerreformInfoveranstaltung am 7. Juli in Dahlewitz
Die Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.
Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 03371 606-0 beim Finanzamt Luckenwalde notwendig. Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 8 bis 12 Uhr und Di 14 bis 18 Uhr.







