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Finanzamt informiert über Grundsteuerreform

Finanzamt informiert über GrundsteuerreformInfoveranstaltung am 7. Juli in Dahlewitz

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Bürger*innen mit Grundbesitz müssen deshalb zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Luckenwalde am Donnerstag, 7. Juli 2022, in der Mehrzweckhalle Dahlewitz, Bahnhofstraße 63. Um möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit der Teilnahme zu bieten, sind an diesem Tag zwei Veranstaltungen geplant. Eine Veranstaltung geht von 12 bis 14 Uhr, die andere von 16 bis 18 Uhr.

Die Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 03371 606-0 beim Finanzamt Luckenwalde notwendig. Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: 8 bis 12 Uhr und Di 14 bis 18 Uhr.

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