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Erste Offenlegung

Erste OffenlegungBebauungsplan DA22

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans DA 22 "Erweiterung eines Regenrückhaltebeckens im Gewerbe- und Industriegebiet Eschenweg im Ortsteil Dahlewitz" öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist an dieser Stelle einsehbar und liegt zusätzlich in der Zeit vom 14. November bis 15. Dezember 2022 im Gemeindeplanungsamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zülowstraße 12, 15827 Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus:

  • montags: 8 – 14 Uhr
  • dienstags: 9 – 16 Uhr
  • mittwochs: 8 – 14 Uhr
  • donnerstags: 9 – 19 Uhr
  • freitags: 8 – 12 Uhr

Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan im Gemeindeplanungsamt der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Bekanntmachung im Amtsblatt 11-2022

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

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