Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird im Bürgerservice ausgestellt und ist ein Jahr gültig, längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 bis 3 Tage.
Den Antrag muss der/die Personensorgeberechtigte - Mutter und Vater oder der/die Betreuer/in stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Erklärung des/der anderen Personensorgeberechtigten und dessen/deren Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beide stellt das Amtsgericht aus.
- Weitere Beschreibung
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder das andere Elternteil verstorben ist. In diesem Fall sind geeignete Unterlagen beizubringen.
Verlängerung
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass verlängert werden. Der Kinderreisepass kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich.
Aktualisierung
Auf Wunsch der Sorgeberechtigten wird der Kinderreisepass aktualisiert. Die Sorgeberechtigten entscheiden selbstständig, ob eine Aktualisierung, z. B. aufgrund der äußerlichen Veränderung des Kindes, erforderlich ist. Eine Aktualisierung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt, aktualisiert bzw. verlängert werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Über die Einreisebestimmungen haben sich die Sorgeberechtigten zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird. Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder (siehe dazu: www.auswaertiges-amt.de) ist bei Grenzübertritt für Kinder die Vorlage eines Kinderreisepasses oder wahlweise eines Reisepasses erforderlich.
- Notwendige Unterlagen
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- ein aktuelles Lichtbild (bitte vom Fotografen fertigen lassen, da besondere Anforderungen an das Bild gestellt werden – "biometrietauglich")
- persönliches Erscheinen des Kindes
- Zustimmungserklärung zur Ausstellung/Verlängerung eines (Kinder-) Reisepasses oder Personalausweises (PDF)
- Rechtliche Grundlagen
- Gebühren
Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung/Aktualisierung je 6 Euro.
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