Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Jedes Jahr wird am 25. November der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen begangen. Ein wichtiges Datum, um der Opfer zu gedenken und auf dieses ungelöste und hochbrisante Problem aufmerksam zu machen. 

Ein Problem, das nicht nur ferne Teile der Welt betrifft, sondern auch in unserer Gemeinde vorkommt. So erleben statistisch gesehen fast 5.000 Frauen aus Blankenfelde-Mahlow mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Das ist jede dritte Frau!

Noch bis zum 10. Dezember werden an öffentlichen Auslagestellen der Gemeinde, wie im Verwaltungsgebäude oder auch in der Bibliothek, gezielt Informationen zu diesem Thema angeboten. Diese Angebote richten sich sowohl an Betroffene als auch an deren Angehörige. Darüber hinaus wird thematisiert, was man als außenstehende Person gegen Gewalt an Frauen und Mädchen tun kann.

Bürgermeister Michael Schwuchow: "Wir dürfen nicht weggucken. Informieren Sie sich und lassen Sie uns gemeinsam aktiv gegen Gewalt an Frauen und Mädchen eintreten!"

  • Formen von Gewalt gegen Frauen

    Femizid ist die Tötung einer Frau durch einen oder mehrere Männer aufgrund ihres Geschlechts. Die UN versteht darunter unter anderem die Tötung von Frauen durch partnerschaftliche Gewalt, Folter und frauenfeindliches Umbringen von Frauen, so genannte „Ehrenmorde“, die gezielte Abtreibung weiblicher Föten aufgrund ihres Geschlechts und die gezielte Tötung von Frauen und Mädchen in Fällen bewaffneter Konflikte. Die meisten Femizide in Deutschland werden vom (ehemaligen) Partner des Opfers verübt. Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem.

    Digitale Gewalt ist Gewalt, die online stattfindet, z.B. in den Sozialen Medien. Das Ziel digitaler Gewalt ist meist die Bedrohung, Rufschädigung, Erpressung, soziale Isolierung oder Herabsetzung der Betroffenen. Digitale Gewalt hängt eng mit analoger Gewalt zusammen und ergänzt oder verstärkt Gewalt, die im „realen“ Leben bereits passiert

    Ehrenmord ist die Tötung eines i.d.R. weiblichen Familienmitglieds, um die vermeintliche Familienehre wiederherzustellen oder zu erhalten, die die Tochter, Schwester oder Ehefrau in den Augen der Familie durch ihr Verhalten „beschmutzt“ hat.

    Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts. Sie umfasst alle Formen von Gewalt – körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche. Frauen und Mädchen sind überproportional von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, aber auch andere Geschlechter können Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sein.

    Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschreibt geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich gegen Frauen und Mädchen richten, weil sie Frauen und Mädchen sind oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft. Dazu gehören z.B. partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern und ein strukturelles Problem, das in unserer Gesellschaft tief verankert ist.

    Gewalt in der Geburtshilfe ist lt. WHO u. a. die körperliche Misshandlung, tiefe Demütigung und verbale Beleidigung, aufgezwungene oder ohne ausdrückliche Einwilligung vorgenommen medizinische Eingriffe, Nichteinhaltung der Einholung einer vollumfänglich informierten Einverständniserklärung, Verweigerung der Schmerzbehandlung sowie die Vernachlässigung von Frauen unter der Geburt.

    Partnerschaftliche Gewalt ist Gewalt im Rahmen einer (Ex-)Beziehung. Sie hat zahlreiche Facetten und umfasst nicht nur körperliche Gewalt wie Schläge, sondern u.a. auch Drohungen, Einschüchterung, erzwungene Isolation, (finanzielle) Kontrolle und sexualisierten Missbrauch.

    Sexualisierte Gewalt ist jede Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Bei sexualisierter Gewalt geht es nicht um Sex und Lust, sondern um Macht. Deswegen spricht man von „sexualisierter“ und nicht von „sexueller“ Gewalt. Sexualisierte Gewalt umfasst z.B. Vergewaltigung, aber auch Belästigung in Form sexualisierter Sprüche und „Catcalling“. Catcalling ist ein Sammelbegriff für verschiedene Arten der verbalen sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum. Darunter fallen unter anderem Hinterherrufen, Beleidigungen, Nachpfeifen, anzügliche Bemerkungen, vermeintliche Komplimente und Kussgeräusche. Wenn Sie in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Catcalling erleben, melden Sie den Vorfall bitte an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte unter gleichstellung@blankenfelde-mahlow.de

  • Zahlen und Fakten

    Zahlen und Fakten

    119.164 Frauen wurden 2020 in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren (Ex-)Partner.

    139 Frauen wurden 2020 in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner getötet.

    5.073 aktenkundige Fälle häuslicher Gewalt gab es 2021 in Brandenburg. 70,7 % der Opfer waren weiblich. 75,3 % der Tatverdächtigen waren männlich.

    358 aktenkundige Fälle häuslicher Gewalt gab es 2021 im Landkreis Teltow-Fläming. Das ist ein Anstieg von 21,8% zu 2020. 70,1% der Opfer waren weiblich.

    Jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Für Blankenfelde-Mahlow bedeutet das, dass etwa 4.947 Frauen und Mädchen in der Gemeinde mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen sind.

  • Hier finden Sie Hilfe

    In Konflikt-, Krisen- und Notsituationen können sich Frauen an die Frauenhäuser im Kreis Teltow-Fläming wenden und finden dort Beratung und Unterstützung. Das Notruftelefon ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.

    Frauenhäuser im Kreis Teltow-Fläming

    Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

    An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar. Die Beratung erfolgt anonym und in 17 Fremdsprachen. Dort gibt es auch Informationen und Beratung in Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache.

    Hilfetelefon "Schwierige Geburt"

    Hier finden Sie nach einer schwierigen, belastenden oder gewaltsamen Geburtserfahrung Beratung und Hilfe: mittwochs von 12 bis 14 Uhr und donnerstags von 19 bis 21 Uhr (außer an Feiertagen).

    Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung & sexualisierter Gewalt

    • Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
    • Klinikum Frankfurt Oder
    • Ruppiner Kliniken, Neuruppin
    • Ernst von Bergmann Klinikum, Potsdam

    Auch ohne Anzeige bei der Polizei zu erstatten, können Sie in einer der oben stehenden Kliniken vertraulich Tatspuren nach sexualisierten Übergriffen sichern lassen. Sagen Sie bei der Aufnahme den Schlüsselsatz: „Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkologin“.

    NO STALK

    Die NO STALK App des Weissen Rings unterstützt Sie dabei, aktiv und selbstbestimmt gegen Stalking vorzugehen.

    www.nostalk.de

    Opferhilfe Land Brandenburg

    Fachberatungsstellen für Betroffene von Sexual- und Gewaltstraftaten. Die Beratung erfolgt streng vertraulich, auf Wunsch anonym, kostenlos und unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde.

    www.opferhilfe-brandenburg.de

    Opferschutzbeauftragte der Polizei

    Claudia Sponholz: 03 37 16 00 28 42

  • So können Sie aktiv werden gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
    1. Hören Sie zu und glauben Sie Überlebenden!
      Erzählt eine Frau von ihren Gewalterfahrungen, macht sie einen wichtigen Schritt, den Kreislauf häuslicher Gewalt zu durchbrechen. Geben Sie das Gefühl, sicher zu sein und gehört zu werden. 
      Fragen Sie nicht „Warum verlässt sie ihren gewalttätigen Partner nicht einfach?“ Sondern sagen Sie: „Ich höre dich. Ich glaube dir. Ich stehe an deiner Seite.“ Sorgen Sie dafür, dass die betroffene Frau die Unterstützung bekommt, die sie brauchen.

    2. Verstehen Sie die Bedeutung von Einvernehmlichkeit!
      Nein heißt Nein. Ja heißt Ja. Die Zustimmung zu sexuellen Handlungen muss freiwillig und aktiv erfolgen und kann jederzeit zurückgezogen werden - auch mittendrin. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder minderjährig ist und keinen freien Willen äußern kann, kann keine Zustimmung geben. Warten Sie nicht auf ein „Nein“, sondern fragen Sie nach, ob alle Beteiligten deutlich und enthusiastisch „Ja“ sagen.

    3. Erkennen Sie Gewalt und schauen Sie nicht weg!
      Bei Sorgen um eine Person, z.B. ein Familienmitglied, das möglicherweise Gewalt erlebt, solltest Sie mit der Person reden und fragen, wie Sie ihr helfen können. Sie können sich außerdem beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08 00 01 16 01 6 über Unterstützungsangebote informieren. Dort erhalten auch Angehörige, Freund*innen und Fachkräfte anonym, kostenlos und rund um die Uhr Beratung.
      In Situationen akuter Gewalt rufen Sie bitte die Polizei 110.

    4. Unterstützen Sie Ihr lokales Frauenhaus!
      Viele Frauenhäuser haben Probleme mit ihrer Finanzierung und freuen sich über jede Spende. Informieren Sie sich unter www.frauenhaus-teltow-fläming.de

    5. Machen Sie auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam!
      Machen Sie Ihre Familie, Freund*innen und Kolleg*innen auf das Problem geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die dahinterstehenden patriarchalen Strukturen aufmerksam. Sprechen Sie darüber und bilden Sie sich gemeinsam weiter. Zeigen Sie Solidarität mit Überlebenden.

    6. Sensibilisieren Sie die nächste Generation!
      Sie sind mit Ihrem Handeln dafür verantwortlich, wie die folgenden Generationen über Geschlechter, Respekt und Gewalt denken und dementsprechend handeln. Reflektieren Sie gemeinsam veraltete Geschlechterrollen und sprechen Sie frühzeitig und offen über Einvernehmlichkeit, Verantwortung, körperliche und sexuelle Selbstbestimmung.

    7. Beziehen Sie eine klare Position und ziehen Sie andere zur Rechenschaft!
      Machen Sie Ihre Position im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen deutlich. Achten Sie auf sexistisches Verhalten in Ihrem Umfeld und kritisieren Sie es. Zeigen Sie keine Toleranz für beispielsweise unangebrachte Kommentare und Witze sowie „Victim Blaming“. Widersprechen Sie der Auffassung, dass Frauen selbst für ihre Sicherheit verantwortlich seien. Der Täter ist der einzige Grund für einen gewaltvollen Übergriff und muss die Verantwortung dafür alleine tragen.

    8. Üben Sie politischen Druck aus!
      Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der EU zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, den Deutschland 2017 ratifiziert hat. Die Umsetzung geht allerdings nur langsam voran. Um den Vorgang zu beschleunigen können Sie z.B. über www.abgeordnetenwatch.de Druck ausüben.

    9. Informieren Sie sich!
      Wissen ist Macht und hilft, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen. Wir alle müssen noch viel über Ursachen, Gewaltformen, Hilfsmöglichkeiten und Lösungen lernen und sensibler auf das Thema reagieren.

Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde

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