Um die weitere Verbreitung von Covid-19 ("Coronavirus") zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen, ist der Zutritt zu den Verwaltungsstandorte der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Gemeinde informiert auf dieser Seite über aktuelle Entwicklungen, Verordnungen und Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie.
- Aktuelle Maßnahmen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
- Ein Zutritt zu den Verwaltungsstandorten ist nur nach vorheriger Terminvergabe unter 03379 333-0 bzw. www.blankenfelde-mahlow.de/termin-buchen möglich.
- Die Gemeinde ist zu folgenden Zeiten unter 03379 333-0 erreichbar:
- montags, mittwochs, freitags von 8 bis 14 Uhr,
- dienstags und donnerstags von 8 bis 19 Uhr,
- für Anliegen aus dem Bereich des Bürgerservice steht Ihnen die Rufnummer 03379 333-216 zur Verfügung.
- Nicht aufschiebbare Sitzungen der gemeindlichen Gremien finden statt.
- Kitas sind geöffnet. Eltern werden dringend gebeten, die Kindertagesbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es zwingend notwendig ist.
- Jugendeinrichtungen, Turnhallen, Vereins- und Bürgerhäuser sind geschlossen.
- Bibliotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Ausleihfrist für entliehene Medien wird automatisch verlängert, es entstehen keine Verzugsgebühren. Eine kontaktlose Ausleihe kann nicht angeboten werden.
- Eheschließungen: Zusätzlich zum Brautpaar dürfen noch zwei weitere Personen an der Trauung teilnehmen.
- Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel ist nur durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in Begleitung einer aufsichtsbefugten Person gestattet.
Über aktuelle Entwicklungen und eventuelle weitere Maßnahmen informiert die Gemeinde auf dieser Seite.
Für gewerbliche Anfragen zur Umgangsverordnung (Bescheinigungen, Fragen zur Betriebserlaubnis) wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming. E-Mail: gesundheitsamt@teltow-flaeming.de, Telefon: 03371 608-3800
- Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg
Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar 2021 verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Das beschloss die Landesregierung und verabschiedete dazu eine aktualisierte Eindämmungsverordnung.
Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.
Die Verordnung im Überblick
- Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden - abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung - bis 31. Januar verlängert
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
- Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung" bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
- Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
- Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
- Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner.
- Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
- Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
- Neu ist auch, dass Kantinen - von Ausnahmen abgesehen - zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
- Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.
Quelle: Landesregierung Brandenburg (www.brandenburg.de)
- Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden - abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung - bis 31. Januar verlängert
- 15 Kilometer-Beschränkung
Ab einer Inzidenz von 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen sieht die 4. Eindämmungsverordnung für mindestens fünf Tage eine Einschränkung des Bewegungsradius für Sport und Freizeit vor. Sie beträgt 15 km ab Landkreisgrenze. Grundlage ist die Meldung des LAVG Brandenburg.
Das Land Brandenburg meldete am 9. Januar 2021 für Teltow-Fläming eine 7-Tage-Inzidenz von 205,9. Für den Landkreis Teltow-Fläming gilt seitdem der eingeschränkte Bewegungsradius.
Der Bewegungsradius ist im Brandenburg-Viewer dargestellt. Nach Öffnen des Links klicken Sie in der rechten Spalte die Kartenebene "15-km-Grenze" an und wählen Sie "Landkreis Teltow-Fläming" aus.
- Hygiene- und Verhaltensempfehlungen
Das Robert-Koch-Institut hat gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Verhaltens- und Hygieneempfehlungen herausgegeben, die im Zuge der aktuellen Situation zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie unbedingt einzuhalten sind.
Die Empfehlungen sind unter folgenden Links einzusehen:Weiterführende Informationen zur Covid-19-Pandemie erhalten Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
- Informationen zur Impfung
Erste Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und die COVID-19-Erkrankung wurdee zugelassen. Seit dem 27. Dezember 2020 können in der Europäischen Union Menschen mit dem COVID19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden.
Anfangs sind aber nur begrenzt Impfdosen verfügbar. Deshalb werden – nach den Leitlinien der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Deutsche Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina – zuerst nur Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, sowie Beschäftigte aus systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitswesen und der Pflege berücksichtigt werden können.
Priorisierung
Zu Beginn stehen nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Menschen sofort Termine vereinbaren und geimpft werden. In der Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, wer zuerst geimpft wird. Höchste Priorität haben demnach folgende Personen:
- Personen im Alter von 80 Jahren und älter
- Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das dortige Personal
- Personal in der ambulanten Altenpflege
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko zum Beispiel bei Rettungsdiensten, in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten, als Leistungserbringer in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in den Corona-Impfzentren
- Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßigen Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
Nur diese Personengruppen können telefonisch unter der Rufnummer 116117 einen Impftermin vereinbaren. Sobald weitere Personengruppen Impftermine vereinbaren können, wird darüber informiert.
- Wichtige Rufnummern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Wenn Sie befürchten, sich infiziert zu haben rufen Sie bei Ihrem Hausarzt oder dem Amtsärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an.
Bürgertelefone
Bitte beachten: Die Bürgertelefone dienen nicht der medizinischen Beratung.
- Landkreis Teltow Fläming: 03371 608-6666 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 15 Uhr) - www.teltow-flaeming.de/corona
- Land Brandenburg: 0331 866-5050 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr) - corona.brandenburg.de
- Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 346465-100 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr) - www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
Rufnummern im Krisenfall
Quarantäne, Home-Office, Kinderbetreuung zu Hause bei gesperrten Spielplätzen – und das über Tage oder Wochen. Da können die Nerven schon einmal blank liegen. Geben Sie bei Bedarf die folgenden Telefonnummern weiter oder rufen Sie selbst an, wenn Sie in einer schwierigen Situation sind.
- Einkaufshilfe für Bedürftige: 03379 379574
- Beratungstelefon für Angehörige von Menschen mit Demenz: 0331 27346111
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (bundesweit, anonym, kostenlos): 0800 0 116 016
- Frauen in Not (24 Stunden): 03371 63 32 91 oder 03378 51 29 39
- Kinder- und Jugendnotruf (24 Stunden): 0800 456 78 09
- Weißer Ring (Nummer für alle, die mit einer Straftat konfrontiert wurden): 116 006
- Nummer gegen Kummer: 116 111
- Sucht- und Drogen-Hotline: 01805 313 031
- Seniorentelefon: 0800 47 08 090
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 222
- Muslimische Seelsorge: 030 44 35 09 821
- Malteser Redezeit - Ehrenamtliche schenken in regelmäßigen Telefongesprächen Zeit und Zuwendung: 030 348 003 269
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