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Zuständigkeit wechselt

Zuständigkeit wechseltKindertagesbetreuung in Blankenfelde-Mahlow

Seit dem 1. Januar 2021 nimmt das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming folgende Aufgaben wahr:

- Prüfung und Feststellung des Betreuungsumfanges in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflegestelle für in Blankenfelde-Mahlow wohnhafte Kinder,
- Abschluss der Betreuungsverträge sowie die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson (also nur für die Betreuung bei Tagesmüttern bzw. -vätern) in Blankenfelde-Mahlow.

Überprüfung des Rechtsanspruchs

Der Landkreis Teltow-Fläming übernimmt seit Januar 2021 die Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für in Blankenfelde-Mahlow wohnhafte Kinder.

Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Mindestanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von 30 Stunden in der Woche. Für Kinder im Grundschulalter umfasst dieser Anspruch in einer Horteinrichtung 20 Wochenstunden.

Bisher übernahm das die Gemeinde. Die von ihr ausgestellten Rechtsanspruchsbescheide für einen höheren Betreuungsumfang in einer Kindertageseinrichtung haben weiterhin Bestand. Eine erneute Feststellung des erweiterten Betreuungsumfanges ist nicht erforderlich.

Lediglich Neuanträge, Folge- sowie Änderungsanträge sind seit dem 1. Januar 2021 an den

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

zu richten. Die Antragsformulare hierfür finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Die Anträge können weiterhin auch bei der Gemeinde Blankenfelde Mahlow abgegeben werden, diese werden dann an den Landkreis Teltow-Fläming weitergeleitet.

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte erfolgt weiterhin in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und bei den jeweiligen Trägern (Evangelische Kindertagesstätte Mahlow, Evangelische Hoffbauer-Kita). Der Betreuungsvertrag wird mit den jeweiligen Trägern abgeschlossen. 

Eltern deren Kinder außerhalb der Gemeinde Blankenfelde Mahlow betreut werden, werden gebeten die Zahlungen an die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ab 01/2021 einzustellen. Weitere Informationen über den Landkreis.

Gilt nur für Kindertagespflege: 

Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr kann die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson in Anspruch genommen werden.

Der Landkreis Teltow-Fläming übernahm am 1. Januar 2021 den Abschluss von Verträgen zur Tagesbetreuung (also Betreuung durch Tagesmütter bzw. -väter), die Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge (nach der Kostenbeitragssatzung des Landkreises) sowie die Abrechnung des Essengeldes.

Die neue Anschrift für die oben genannten Belange lautet:

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Tel.: 03371 608-3441

Die bestehenden Verträge werden an den Landkreis Teltow-Fläming übergeben.

Die Elternbeitragszahlungen für die Betreuung in Tagespflegestellen (Tagesmütter/-väter) an die Gemeinde Blankenfelde Mahlow sollten ab Januar 2021 eingestellt werden. Eventuell eingerichtete Daueraufträge sind zu löschen bzw. zu ändern.

Ausgenommen sind nachträgliche Zahlungen an die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow für den Zeitraum bis Dezember 2020.

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