Covid-19Maskenpflicht auch an Bahnsteigen und Bushaltestellen

Demnach besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
- an allen Haltestellen, die vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Dies umfasst alle Bushaltestellen, insbesondere die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs, und alle Bahnsteige.
- auf allen Plätzen, die zu Marktzwecken genutzt werden.
Bei Kontrollen war besonders den Schülern, die morgens auf den Busbahnsteigen warteten, nicht klar, dass sie ihre Maske nicht erst im Bus, sondern bereits an der Haltestelle zu tragen haben. Hiermit wird an die Eltern appelliert, dies ihren Kindern nochmals näherzubringen. Generell lässt sich sagen, dass in Warte- und Umsteigebereichenbereichen und wenn größere Menschenansammlungen zu erwarten sind, immer eine Alltagsmaske getragen werden muss.