Covid-19Land Brandenburg präzisiert Corona-Regeln

Wer seine Personendaten in Corona-Kontaktlisten nicht vollständig und wahrheitsgemäß einträgt, dem droht in Brandenburg künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro. Die Abstandsregeln in Kinos, Theatern und vergleichbaren Kultureinrichtungen werden präzisiert: Bei Einhaltung strenger Hygieneregeln, die in einem entsprechenden Hygienerahmenkonzept bestimmt sind, kann der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen von 1,5 Metern auf bis zu einem Meter reduziert werden.
Außerdem gibt es eine Klarstellung beim Beherbergungsverbot von Gästen aus innerdeutschen Risikogebieten: Stadtstaaten wie Berlin werden als Einheitsgemeinde betrachtet. Das bedeutet: Erst, wenn die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im gesamten Stadtstaat überschritten wird, greift das Beherbergungsverbot in Brandenburg. Die Änderungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gelten seit Sonntag, 11. Oktober, bis zum 8. November 2020. Die Quarantäneverordnung, die Regeln für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten enthält, wird ohne Änderungen bis zum 8. November verlängert.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Brandenburg