Weihnachtsmärkte abgesagtKein verkaufsoffener Sonntag
Die ausnahmsweise Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass ein besonderes Ereignis vorliegt. Fällt dieser Anlass für die Ladenöffnung weg, ist damit auch die rechtliche Voraussetzung für die sonntägliche Ladenöffnung weggefallen. Damit darf eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ohne die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes nicht stattfinden.
Ursprünglich war geplant, zeitgleich mit dem Mahlower Weihnachtsmarkt auch die Geschäfte zu öffnen, um die Angebotsvielfalt an diesem Tag zu erhöhen und gleichzeitig den Einzelhandel zu unterstützen.