Teil-Lockdown verlängertLand passt Corona-Maßnahmen an

Abstands- und Hygieneregeln
Es ist dringend erforderlich, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Und dort, wo Begegnungen außerhalb des privaten Raums stattfinden, müssen grundsätzlich die AHA+L Regeln eingehalten werden: Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmasken tragen und in geschlossenen Räumen regelmäßig Lüften.
Mund-Nasen-Bedeckung
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet: Grundsätzlich ist nun in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen.
Kontakte reduzieren
Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.
Für private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gelten folgende Einschränkungen: Sie sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen, zählen also in die Anzahl von bis zu 5 Personen nicht hinzu.
Diese Beschränkung gilt für alle Feiern und Zusammenkünfte im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum (z.B. Garten) oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen. Das gleiche gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
Gelockerte Kontaktbeschränkungen an Weihnachten
Da die Zweite Corona-Eindämmungsverordnung zunächst nur bis zum 21. Dezember gilt, enthält sie noch keine Regelung zu diesem Beschluss-Punkt. Aus Gründen der Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger hat die Landesregierung sich auf folgende Umsetzung verständigt, sofern dies angesichts der aktuellen Situation möglich ist: In Brandenburg können sich im Zeitraum vom 23. bis zum 27. Dezember 2020 maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zu privaten Zusammenkünften treffen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Ausdrücklich ist dies nicht für den Jahreswechsel vorgesehen.
Einkaufen und Geschäfte
Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels bleiben unter Hygieneauflagen weiter geöffnet. Die Einzelhändler müssen den Zutritt so steuern, dass Warteschlagen vermieden werden.
Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätze.
Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Landes Brandenburg