Ehefähigkeitszeugnis
Zuständige Behörde:
Bürgerservice
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde
Ansprechpartner:
SB - Standesamt I
SB - Standesamt II
Beschreibung Notwendige Unterlagen Rechtsgrundlagen Gebühren Öffnungszeiten
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an unser Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.
Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Austellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Einzugsbereich der Verlobte seinen Wohnsitz hat, bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Sind Sie also in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gemeldet oder waren Sie vor dem Wegzug ins Ausland zuletzt hier gemeldet, so müssen Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis im Standesamt Blankenfelde-Mahlow beantragen.
Für den deutschen Staatsangehörigen:
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gültiger Personalausweis/Reisepass
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beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag (erhältlich bei dem für Ihren Geburtsort zuständigen Standesamt)
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Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil) sofern Sie schon einmal verheiratet waren
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
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Geburtsurkunde
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Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
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Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
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ggf. Eheurkunde der letzten Ehe und Nachweis über die Auflösung (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
-
gütiger Reisepass
Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Standesamt gerne zur Verfügung.
Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist:
41 Euro
Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist:
25 Euro je ausländisches Recht
Gegebenenfalls können weitere Gebühren fällig werden.
Öffnungszeiten:
Bürgerservice Öffnungszeiten Verwaltung
|
Dienstag |
9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 19:00 Uhr |
|
Montag, Mittwoch, Freitag |
7:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 7:00 - 19:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung


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