Bauleitplanung
Zuständige Behörde:
Städtebau und Umweltschutz
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde
Ansprechpartner:
SB - Städtebau III
SB - Städtebau I
Beschreibung Notwendige Unterlagen Rechtsgrundlagen Gebühren Öffnungszeiten
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Sowohl Aufgabe als auch Verfahren regeln sich nach dem Baugesetzbuch.
Bauleitpläne sind Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitpläne) und Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).
Bauleitpläne sind durch die Gemeinde zu erarbeiten, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Bauleitpläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung als Teil ihrer Selbstverwaltungsaufgaben erstellen.
Ein Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet und stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Er soll im Allgemeinen für einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren gelten. Obwohl der Flächennutzungsplan im förmlichen Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erarbeitet wird, handelt es sich um einen verwaltungsinternen Plan, aus dem sich kein unmittelbares Baurecht für Dritte ableitet.
Bebauungspläne werden ebenfalls im förmlichen Verfahren erstellt, sie enthalten jedoch rechtsverbindliche Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung in genau zu bestimmenden Bereichen der Gemeinde (Geltungsbereich des Bebauungsplans). Sie werden jeweils als Satzung beschlossen und sind damit Ortsrecht, welches in dem betreffenden Geltungsbereich durch jedermann zu beachten ist. Bebauungspläne können Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, Flächen für den Verkehr und den Gemeindbedarf, Grünflächen etc. festsetzen. Dies kann sowohl in Form zeichnerischer als auch textlicher Festsetzungen erfolgen. Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung zur Erläuterung beizufügen.
Öffnungszeiten Bürgerservice Öffnungszeiten Verwaltung
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Dienstag |
9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 19:00 Uhr |
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Montag, Mittwoch, Freitag |
7:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 7:00 - 19:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung
Bitte beachten:
Aufgrund des Feiertages am 09.05.2013 (Himmelfahrt) bleibt die Verwaltung
am Freitag, dem 10. Mai 2013 geschlossen.


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