Baumschutz
Zuständige Behörde:
Städtebau und Umweltschutz
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde
Ansprechpartner:
SB - Grünflächen II
SB - Städtebau V
Beschreibung Notwendige Unterlagen Rechtsgrundlagen Gebühren Öffnungszeiten
Im Gemeindegebiet der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow findet die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) ihre Anwendung. Gemäß dieser Verordnung sind Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern (Stammdurchmesser von 19 Zentimetern) grundsätzlich geschützt. Kleinkronige und stammbildende Baumarten sind ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern (Stammdurchmesser von 9,5 Zentimetern) geschützt.
Ausgenommen von diesem Schutz sind unter anderem: Alle Obstbäume, Pappeln sowie abgestorbene Bäume auf Grundstücken innerhalb des besiedelten Bereichs. Auf Antrag bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow können unter Umständen geschützte Bäume gefällt werden. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn zum Beispiel
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der Baum für den Eigentümer zu unzumutbaren Nachteilen oder Beeinträchtigungen führt;
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von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen;
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ein nach öffentlich-rechtliches Vorschriften zulässiges Vorhaben (zum Beispiel Bauvorhaben) nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann;
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Bäume im Interesse der Erhaltung und Entwicklung des übrigen Baumbestandes entfernt werden müssen;
Darüber hinaus gilt entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit zwischen 01.03. und 30.09. eines jeden Jahres, die so genannte Brut- und Nistschutzzeit. Während dieses Zeitraumes ist es, unabhängig von den Reglungen der Baumschutzsatzung, unzulässig Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen. Für Fällungen auf Grundstücken innerhalb der Brut- und Nistschutzzeit, die aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls oder einer Gefahrenbeseitigung notwendig werden, kann die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow auf Antrag, Ausnahmen zu lassen.
- Antrag auf Maßnahmen im Baumbestand [PDF: 16 KB]
- Antrag auf Umweltförderung [PDF: 23 KB]
- Lageplan bei Baumaßnahmen
- Fotos
Baumschutzsatzung [PDF: 4,7 MB]
Bundesnaturschutzgesetz [PDF: 322 KB]
Öffnungszeiten Bürgerservice Öffnungszeiten Verwaltung
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Dienstag |
9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 19:00 Uhr |
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Montag, Mittwoch, Freitag |
7:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 7:00 - 19:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung
Bitte beachten:
Aufgrund des Feiertages am 09.05.2013 (Himmelfahrt) bleibt die Verwaltung
am Freitag, dem 10. Mai 2013 geschlossen.


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