Abfall (illegal)
Zuständige Behörde:
Landkreis Teltow-Fläming
Abfall
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Beschreibung Notwendige Unterlagen Rechtsgrundlagen Gebühren Öffnungszeiten
Meldungen diesbezüglich bitte an:
Sicherheit und Ordnung
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde
Ansprechpartner:
Teamleitung - Ordnung und Sicherheit
Das Entsorgen von Gegenständen, hierzu gehört auch Grünschnitt, stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) dar. Gegenstände, derer sich erledigt werden soll, müssen einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Diese bietet der SBAZV (Südbrandenburgischer Abfallzweckverband) in Ludwigsfelde.
Für Gartenabfälle, die nicht auf dem eigenen Grundstück gelagert werden sollen oder können, besteht neben der Möglichkeit der Abholung durch den SBAZV mittels Laubsäcken oder die Entsorgung auf einer Kompostieranlage. Die nächsten befinden sich in Mahlow, Diedersdorfer Straße und in Jühnsdorf, Lankeweg (Hinweise auf Kompostierungsmöglichkeiten und Abfallarten).
Für Abfall, der rechtswidrig im Wald abgelagert wird, ist das Amt für Forstwirtschaft, Revierförsterei Ludwigsfelde (Obf.Ludwigsfelde@affwu.brandenburg.de), zuständig.
Brandenburgisches Abfallgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung [PDF: 227 KB]
Öffnungszeiten Bürgerservice Öffnungszeiten Verwaltung
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Dienstag |
9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 19:00 Uhr |
|
Montag, Mittwoch, Freitag |
7:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 7:00 - 19:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung
Bitte beachten:
Aufgrund des Feiertages am 09.05.2013 (Himmelfahrt) bleibt die Verwaltung
am Freitag, dem 10. Mai 2013 geschlossen.


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