Abmeldung (Wohnsitz)
Zuständige Behörde:
Bürgerservice
Karl-Marx-Straße 4
15827 Blankenfelde
Beschreibung Notwendige Unterlagen Rechtsgrundlagen Gebühren Öffnungszeiten
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht (Wegzug ins Ausland oder Nichtbezug einer neuen Wohnung innerhalb der folgenden zwei Wochen), hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Das gilt ebenfalls bei der Aufgabe einer Nebenwohnung.
In allen anderen Fällen (Anmeldung einer neuen Wohnung innerhalb von 2 Wochen) wird die Abmeldung mit dem Anmeldevorgang vorgenommen, d.h. die Meldebehörde der alten Wohnung erhält auf elektronischem Wege die Mitteilung über den Wegzug und Ihre neue Anschrift.
Öffnungszeiten Bürgerservice Öffnungszeiten Verwaltung
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Dienstag |
9:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 19:00 Uhr |
|
Montag, Mittwoch, Freitag |
7:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 7:00 - 19:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung
Bitte beachten:
Aufgrund des Feiertages am 09.05.2013 (Himmelfahrt) bleibt die Verwaltung
am Freitag, dem 10. Mai 2013 geschlossen.


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